Amtliches rechtliches Publikationsorgan

Als amtliches rechtliches Publikationsorgan gem. Kirchgemeindeordnung Dättlikon-Pfungen vom 01.01.2023 gem. Artikel 8 wurde für die Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen die Homepage der Politischen Gemeinde Pfungen www.pfungen.ch bestimmt. Hier werden die Wahl- und Abstimmungsunterlagen, sowie Einladung zu den Gemeindeversammlungseinladungen mit Unterlagen publiziert.
Grundlage: Beschluss der Kirchenpflegen und bewilligte Kirchenordnung.

Der Landbote, Bindestrich und Chilebrugg sind nicht als rechtliche Publikationsorgane definiert.

Die Daten der Kirchgemeindeversammlungen werden für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:

Mittwoch, 26.06.2024 um 19.30 Uhr in Pfungen Pfarrsaal

Donnerstag, 12.12.2024 um 19.30 Uhr in Dättlikon Mehrzweckraum Schulhaus

Kirchgemeindeversammlung ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 26. Juni 2024 - Protokoll und Beschlüsse

5. Juli 2024

Die Stimmberechtigten haben an den Kirchgemeindeversammlung vom 26. Juni 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

1.     Genehmigung der Jahresrechnung 2023 der ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen
2.     Bewilligung einer unbefristeten gemeindeeigenen Pfarrstelle im Umfang von 10 Stellenprozenten ab 1. Juli 2024


Protokollauflage und Rechtsmittelbelehrung
Das Protokoll steht den Stimmberechtigten bei der Gemeindeverwaltung Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen und bei der Gemeindeverwaltung Dättlikon, Kirchgasse 1, 8421 Dättlikon, vom 5. Juli 2024 bis 5. August 2024 zur Einsicht offen. Die Berichtigung des Protokolls kann innerhalb der Auflagefrist mittels Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, verlangt werden. Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur wegen

  • Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und
  • im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese Verletzung bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Pfungen, 5. Juli 2024
Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

Offizielles Publikationsorgan: Homepage www.pfungen.ch. Die Beschlüsse und das Protokoll werden auf der Homepage aufgeschaltet, wer sie in gedruckter Form braucht, darf dies gerne im Sekretariat melden (Tel. 052 315 14 30 oder sekretariat@ref-daettlikon-pfungen.ch).

Kirchgemeindeversammlung ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 26. Juni 2024 - Einladung

24. Mai 2024

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der ev.-ref. Kirche Dättlikon-Pfungen sind eingeladen zur

KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG

vom Mittwoch, 26. Juni 2024, 19.30 Uhr, im Pfarrhaussaal Pfungen, Hinterdorfstrasse 8, 8422 Pfungen.

TRAKTANDEN

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023 der ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen
  2. Beantragung einer unbefristeten gemeindeeigenen Pfarrstelle im Umfang von 10 Stellenprozenten ab 1. Juli 2024
  3. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz

Im Anschluss folgen Informationen aus der Kirchenpflege und dem Pfarramt.

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen, Hinterdorfstrasse 8, 8422 Pfungen, schriftlich einzureichen.

Die Akten liegen ab Freitag, 24. Mai 2024, während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen und bei der Gemeindeverwaltung Dättlikon, Kirchgasse 1, 8421 Dättlikon, zur Einsicht auf.

Pfungen, 24. Mai 2024
Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsre­kurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Offizielles Publikationsorgan: Homepage www.pfungen.ch. Die Versammlungsunterlagen werden auf der Homepage aufgeschaltet, wer sie in gedruckter Form braucht, darf dies gerne im Sekretariat melden (Tel. 052 315 14 30 oder sekretariat@ref-daettlikon-pfungen.ch).

8. Dezember 2023

Kirchgemeindeversammlung ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 29. November 2023 - Protokoll und Beschlüsse

Die Stimmberechtigten haben an den Kirchgemeindeversammlungen vom 29. November 2023 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung Budget 2024 der ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen mit Festsetzung des Steuerfusses auf 12% der einfachen Staatssteuer
  2. Ermächtigung zur Einberufung einer Pfarrwahlkommission (Rückzug durch Kirchenpflege)


Protokollauflage und Rechtsmittelbelehrung
Das Protokoll steht den Stimmberechtigten am Schalter der Einwohnerkontrolle Pfungen vom 8. Dezember 2023 bis 8. Januar 2024 zur Einsicht offen. Die Berichtigung des Protokolls kann innerhalb der Auflagefrist mittels Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, verlangt werden. Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur wegen

  • Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und
  • im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese Verletzung bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).


Pfungen, 8. Dezember 2023
Ev.-ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der ev. ref. Kirche Dättlikon-Pfungen sind eingeladen zur

KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Mittwoch, 29. November 2023, 19.30 Uhr, im Schulhaus Mettlen, Schulhausstrasse 3, Mehrzweckraum Untergeschoss/Seiteneingang, 8421 Dättlikon.
 

TRAKTANDEN

1. Genehmigung des Budgets 2024 der ev. ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen mit Festsetzung des Steuerfusses auf 12% der einfachen Staatssteuer

2. Ermächtigung zur Einberufung einer Pfarrwahlkommission (Rückzug der Kirchenpflege)

3. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetzes 

Im Anschluss folgen Informationen aus der Kirchenpflege und dem Pfarramt.

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen, Hinterdorfstrasse 8, 8422 Pfungen, schriftlich einzureichen.

Die Akten liegen ab Freitag, 27. Oktober 2023, während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, zur Einsicht auf.

Pfungen, 27. Oktober 2023
Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsre­kurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Amtliches Publikationsorgan der ev. -ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen ist gemäss Kirchgemeindeordnung die Homepage der Politischen Gemeinde Pfungen www.pfungen.ch.

Icon Budget 2024 (8.9 MB)

Pfarrbestätigungswahlen Amtszeit 2024-2028

Wir freuen uns, dass sich Pfarrer Johannes Keller mit einem 60% Pensum zur Wiederwahl stellt. Da sich die Ausgangslage, weg vom Einzelpfarramt verändert hat, wird sich Pfarrer Johannes Keller für die Teilstelle der insgesamt 110% Pfarrstelle zur Verfügung stellen.

Kirchgemeindeversammlung Dättlikon-Pfungen

12. Dezember 2024, 19:30 Uhr

Kirchgemeindepräsidentin Tanja Klingler

Mehrzweckraum Schulhaus Dättlikon

Details

Kirchgemeindeversammlung Dättlikon-Pfungen

25. Juni 2025, 19:30 Uhr

Kirchgemeindepräsidentin Tanja Klingler

Pfarrhaussaal Pfungen

Details

 

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen
Hinterdorfstrasse 8
8422 Pfungen
Tel052 315 14 30
E-Mailsekretariat@ref-daettlikon-pfungen.ch

Informationen